Franz-Michael Sickinger
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Gutachter -Sachverständiger für Trinkwasserhygiene und Gefährdungsanalyse
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Zertifiziert als SHK-Fachkundiger für Hygiene und zum Schutz des Trinkwassers nach VDI /ZVSHK 6023 Kategorie A,
sowie
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VDI/BTGAS/ZVSHK 6023 Blatt 2
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Zertifizierter Probenehmer nach der Trinkwasserverordnung
2001/2012
Mit der Trinkwasserverordnung von 2001 und Abänderungsverordnung von 12/2012 setzt der Verordnungsgeber (Bundesgesundheitsministerium) die Vorgaben der europäischen
Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) um.
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Die Trinkwasserverordnung hat den Zewck, menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen zu schützen, die sich aus einer möglichen Verunreinigung des Wassers
ergeben können.
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Ich bin ausschließlich beratend, gutachterlich und überwachend tätig.
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Grundlagen meiner Arbeit sind deshalb:
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Erstellung von Gefährdungsanalysen in der Trinkwasserinstallation nach § 16 Abs. 7 der 2. Abänderungsverordnung
nach TrinkwV 2001 und nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
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Hygieneinspektionen erfaßt Technische Mängel, auch betriebstechnische Fehler an der Trinkwasserinstallation, die
nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen
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Planungsunterstützung zur Vermeidung von Planungsfehlern
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Baubegleitung
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Bauabnahme
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Aufklärungsarbeit
Grundsätzlich geht es bei diesen Arbeiten um eine nachhaltige Beseitigung der Ursachen. Nicht jedoch um eine Symptombekämpfung!
Auftraggeber sind:
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Landesbehörden
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zuständige Ämter
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Städte
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Komumunen
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Private Krankenhäuser/Altenheime
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Industriebetriebe
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Hotelanlagen
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Wohnungswirtschaft (Hausverwaltungen ect.)
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Private Auftraggeber