Privatgutachten

Als öffentlich-rechtlich-bestellter und vereidigter Gutachter - Sachverständiger erstelle ich in meinem Bestellungsgebiet gutachterliche Stellungnahmen im Auftrag von privaten Auftraggebern.

Immer, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll. Rechtsfragen darf der öffentlich bestellte Sachverständige allerdings nicht beantworten.

 

Das Gutachten eines öffentlich bestellten Gutachter - Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb biete ich oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann ich als Sachverständiger Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden.

 

Bei einer Beauftragung bedeutet dies, die Mitwirkungspflicht des Auftraggeber
· das alles einschlägige Material zur Verfügung stellt,
· das alle Informationen weitergibt, die von Bedeutung sind bzw. sein können,
· das jede erforderliche Besichtigung ermöglicht,
· das alle notwendigen Untersuchungen durchführen lässt,
· das er alles unterlässt, um den Sachverständigen einseitig zu beeinflussen.

 

Hier einige Grundlagen meiner Arbeit

  • Gutachterliche Stellungnahmen zu bestimmten technischen Ausführungen zur Feststellung, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.

  • Gutachterliche Stellungnahmen zu bestimmten technischen Ausführungen als Basis für die Beantragung einer Baulichen Genehmigung im Einzelfall. Dies ist notwendig , wenn von einer Zulassung abgewichen wird.

  • Gutachterliche Stellungnahme als Lösungsvorschlag bei projektspezifischen Problemlösungen, die durch Regelwerke und Normen nicht eindeutig erkennbar sind.

  • Gutachterliche Stellungnahmen bei Streitfällen zwischen Auftrageber und Auftragnehmer über eine technische Ausführung.

  • Erstellung von Gutachten, Gefährdungsanalysen für Hygiene und Schutz des Trinkwassers nach VDI/DVGW 6023

  • Richtlinien VDI/DVGW 6023 Hygiene in Trinkwasserleitungen; Anforderungen an Planung, Aüsführung, sowie Betrieb und Instandhaltung

  • Erstellung von Gefährdungsanalysen in der Trinkwasserinstallation
  • Hygieneinspektionen
  • Planungsunterstützung
  • Bauabnahme
  • Baubegleitung
  • Aufklärungsarbeit

 

Für die optimale Betreuung meiner Kunden setze ich meine gesamte Erfahrung aus über 24 Jahren gezielt ein. Dabei nehme ich die heutigen, hohen Qualitätsansprüche als Grundvoraussetzung zu meiner täglichen Arbeit.

 

Das Privatgutachten dient im wesentlichen zur neutralen und objektiven Darstellung und Klärung von technischen Fragestellungen im jeweiligen Bestellungsgebiet des zuständigen Sachverständigen

 

 

Gutachter Büro

Franz Michael Sickinger

Im Etzental 52

72379 Hechingen

Tel. 07471/13039

Mobil: 01522/9343340

Mail: info@sachverstaendigenbuero-sickinger.de

 

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