Als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter - Sachverständiger werde ich in meinem Bestellungsgebiet und zum Teil darüber hinaus von den Amts- und Landgerichten mit der Erstellung eines neutralen Gutachtens beauftragt.
Grundlage für die gerichtliche Beauftragung ist die Anforderung zur Erstellung eines Gutachtens durch das Gericht. Die Anforderung erfolgt in
der Regel durch die Richterin oder den Richter.
Die Aufträge erfolgen durch die Beweisaufnahme
Aufgaben des Gutachter - Sachverständigen