Das Gerichtliche Gutachten

Als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter - Sachverständiger werde ich in meinem Bestellungsgebiet und zum Teil darüber hinaus von den Amts- und Landgerichten mit der Erstellung eines neutralen Gutachtens beauftragt.

 

Grundlage für die gerichtliche Beauftragung ist die Anforderung zur Erstellung eines Gutachtens durch das Gericht. Die Anforderung erfolgt in der Regel durch die  Richterin oder den Richter.

 

Die Aufträge erfolgen durch die Beweisaufnahme

  • Über zwischen Parteien streitige Tatsachen  
  • die für die Entscheidung erheblich sind
  • nach speziellem geregeltem Verfahren                                            

 

Aufgaben des Gutachter - Sachverständigen

  • Als Gutachter - Sachverständiger muss ich dem Gericht die Kenntnis von technischen oder wissenschaftlichen Erfahrungen übermitteln
  • Ich habe dem Gericht die von mir festgestellten Tatsachen mitzuteilen
  • Ich habe bestimmte Tatsachen aufgrund vorhandener Erfahrungssätze zu berurteilen

 

Gutachter Büro

Franz Michael Sickinger

Im Etzental 52

72379 Hechingen

Tel. 07471/13039

Mobil: 01522/9343340

Mail: info@sachverstaendigenbuero-sickinger.de

 

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